Handwerker-Kodex

„Erhaltung, Steigerung und Wiederherstellung von Lebensqualität."

Die Mitglieder der Leistungsgemeinschaft „Profi im Handwerk" verpflichten sich gemeinsam mit ihren Mitarbeitern, nach den Bedingungen dieses Kodex zu handeln, die Organisation des Unternehmens hieran auszurichten sowie die Inhalte zur Grundlage der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zu machen. Das Prädikat „Profi im Handwerk" unterliegt der besonderen Überwachung durch die Kommission „kompetenz[team]handwerk".

Verpflichtung

Jedes Mitglied der Leistungsgemeinschaft „Profi im Handwerk"

  1. ist jederzeit – während und außerhalb der Berufsausübung – für die Verwirklichung der Qualitätsansprüche des Prädikats „Profi im Handwerk" persönlich verantwortlich.
  2. ist verbindlich gehalten, den Verpflichtungen und Ansprüchen, die mit dem Prädikat verbunden sind, nachzukommen und sich so zu verhalten, dass sie/er das Vertrauen in das Prädikat sowie seine Botschaft erwirbt und stärkt.
  3. ist sich der Tatsache bewusst, dass von seinem Verhalten auf alle Mitglieder und die Glaubwürdigkeit der Initiative „Profi im Handwerk" geschlossen wird.
  4. ist verpflichtet, in bester Weise vereinbarte Leistungen zu erbringen und berechtigte Erwartungen der Kunden zu erfüllen.
  5. ist verantwortlich für die Erreichung seiner Geschäftsziele in partnerschaftlicher Kooperation mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern unter Wahrung der Verantwortung dem Unternehmen, der Gesellschaft und der Umwelt gegenüber.
  6. ist aktiver Unterstützer kontinuierlicher Verbesserung, stetiger Weiterbildung und qualifizierter Ausbildung des Nachwuchses.
  7. ist dem respektvollen und fairen Umgang mit Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Mitbewerbern verpflichtet.